Steuerdeklaration
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen, Einkommensteuererklärungen, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen bei ausländischen Steuerpflichten nach § 50a EStG und Vorsteuer-Vergütungsanträgen.
Laufende Steuerberatung
Laufende Beratung zu allen steuerrechtlichen Fragen, Prüfung von Steuerbescheiden und Führung von Rechtsmitteln vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei der unterjährigen Steuerplanung und Altersvorsorge für Geschäftsinhaber und Mitarbeiter.
Jahresabschlusserstellung
Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Bei Personengesellschaften stellen wir ggf. Sonder- und Ergänzungsbilanzen auf.
Gestaltende Steuerberatung
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihre unternehmerischen Ziele und entwerfen dazu eine optimierte Steuerstrategie z.B. bei vorweggenommener Erbfolge, Kauf und Verkauf von Unternehmen und Umwandlung von Unternehmen.
Anpassung an deutsches Steuerrecht
Transformation von ausländischen Jahresabschlüssen in deutsches Steuerrecht zur Erlangung von Steuervorteilen, z.B. durch Verrechnung von positiven Einkommen mit ausländischen Verlusten.
Außenprüfungen
Wir begleiten unsere Mandanten bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger; wenn möglich erfolgt die Durchführung der Betriebsprüfungen in unseren Kanzleiräumen.
Finanzbuchhaltung
Wir betreuen Mandanten, die ihr Rechnungswesen selbst führen wollen, bei der Einrichtung, Optimierung und der Führung des Rechnungswesens. Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die Kontierung und laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen in unserer Kanzlei. Zur optimalen Unternehmenssteuerung werden kurzfristige Erfolgsrechnungen/betriebswirtschaftliche Auswertungen regelmäßig erstellt und besprochen.
Gehaltsabrechnung
Wir führen für unsere Mandanten die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen durch und übermitteln dabei die Lohnsteueranmeldungen, die Beitragsnachweise und die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen an Finanzämter und Krankenkassen.
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Für Bauträger und Baubetreuer führen wir die nach der Makler- und Bauträgerverordnung vorgeschriebene Prüfung durch. Dabei wird die Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen beurteilt.
Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung (FinVermV)
Die nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vorgeschriebene Prüfung für Finanzanlagenvermittler wird von uns durchgeführt. Dabei beurteilen wir die Einhaltung der sich aus der FinVermV ergebenden Verpflichtungen.
Gründungsberatung
Die Gründungsberatung umfasst u.a. die Erstellung von Businessplänen, die Rechtsformwahl nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Gesichtspunkten sowie die betriebswirtschaftliche Beratung zu Ihrem Gründungsprojekt.